Maschinenrichtlinie, EU-Richtlinie

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Normen – und die Maschinenrichtlinie, die zur Maschinenverordnung wird

Maschinenrichtlinie

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Diese Seite dient lediglich als allgemeine Einführung.
Es ersetzt NICHT die Überprüfung der geltenden Gesetze und Normen.
Der Hersteller trägt stets die volle Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und die CE-Kennzeichnung.

Zwei gängige Standards für Gebrauchsanweisungen:

❶ DS/EN IEC/IEEE 82079-1:2020 – bis zu Produktleitfäden
❷ DS/EN ISO 20607:2019 – wann Sie eine CE-Kennzeichnung gemäß Maschinenrichtlinie

20. Januar 2027: ❌ Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) wird ersetzt durch  ✅ Maschinenverordnung (EU 2023/1230)

10.1 Was ist neu?

RICHTLINIE: Sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden. VERORDNUNG: Gilt unmittelbar in allen EU-Ländern.
Die Maschinenverordnung knüpft weitgehend an die Maschinenrichtlinie an. Es gibt jedoch wesentliche Neuerungen:

10.1 Was ist neu?

  1. Zielbereich angepasst:
    • „Hochrisiko“-Maschinen: Aktualisierte Kategorienliste
      Mehrere erfordern eine benannte Stelle
    • Untermaschinen und Montage: Die Regeln wurden präzisiert.
  2. Software: kann nun selbst eine Sicherheitskomponente sein.
    Aktualisierungen können die CE-Konformität beeinträchtigen.
  3. KI- und autonome Funktionen:
    Maschinen mit selbstlernendem oder adaptivem Verhalten werden explizit behandelt.
    Fokus auf unvorhersehbares Verhalten und Risiken
  4. Cybersicherheit (sicherheitsbezogen):
    Schutz vor Manipulationen, die zu gefährlichen Situationen führen könnten
    Keine IT-Anforderung – sondern eine Sicherheitsanforderung
  5. Gebrauchsanweisung:
    Der Lieferant kann (unter bestimmten Bedingungen) ausschließlich digital liefern.
    Papier nur auf Anfrage

Richtlinien gemäß Normen – Teil des Produktzyklus:

5.4 Standards und Prozesse (kompakt)

5.4 Standards und Prozesse für die Produktentwicklung

Die Erstellung einer Bedienungsanleitung ist Teil des Prozesses der Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Vermarktung und Dokumentation eines Produkts – gemäß EU-Richtlinien. Hier ist der Gesamtprozess:

A. Konzept und Entwicklung
  1. Definieren Sie Funktion, Zielgruppe und Verwendung des Produkts.
  2. Identifizieren Sie die EU-Richtlinien und nationalen Vorschriften, unter die das Produkt fällt.
  3. Bestimmen Sie die harmonisierten Normen, die die Grundlage für Design und Dokumentation bilden.
B. Konstruktion und Design
  1. Konstruieren Sie das Produkt gemäß den ausgewählten Standards.
  2. Führen Sie eine Risikobeurteilung durch (z. B. nach EN ISO 12100).
  3. Nutzen Sie die Ergebnisse, um technische Schutzmaßnahmen und Informationsanforderungen für Benutzer festzulegen.
C. Erstellung von Gebrauchsanweisungen – frühzeitig im Prozess
  1. Planen und erstellen Sie das Benutzerhandbuch parallel zur Produktentwicklung.
  2. Verwenden Sie DS/EN IEC/IEEE 82079-1:2020 als Grundlage für Struktur, Inhalt, Sprache und Benutzerfreundlichkeit.
  3. Wenn es sich bei dem Produkt um eine Maschine handelt: Verwenden Sie auch DS/EN ISO 20607:2019, um korrekte Sicherheitsinformationen und die Integration mit der CE-Kennzeichnung sicherzustellen.
D. Testen und Validieren
  1. Testen Sie das Produkt technisch.
  2. Überprüfen Sie die Gebrauchsanweisung durch Benutzertests.
  3. Überprüfen Sie die Dokumentation, um sicherzustellen, dass das Produkt sicher und richtig verwendet werden kann.

 Vergleich: Beide überschneiden und ergänzen sich:

Punkt ❶
DS/EN IEC/IEEE 82079-1:2020
(I.e.
DS/EN ISO 20607:2019
Titel Erstellung von Benutzerhandbüchern – Grundsätze und allgemeine Anforderungen Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Anforderungen
Anvendelsesomrade Alle Arten Produkte und Systeme (Mechanik, Elektrik, Software usw.) Kun Maschinen die unter die Maschinenrichtlinie fallen, Am 20. Januar 2027 wird sie durch die Maschinenverordnung ersetzt.
Zweck Bestimmt allgemeine Grundsätze für eine gute Bedienungsanleitung Zeigt an sicherheitsrelevante Anforderungen für Maschinenbetriebsanleitungen
Direktive Beziehung Kein direkter Bezug zu einer Richtlinie, aber relevant für alle CE-Produkte Unterstützt die Anforderungen von Anhang I, Punkt 1.7.4 der Maschinenrichtlinie
Inhaltstyp Struktur, Terminologie, Informationsniveau, Lebenszyklus und Benutzerprofil Sicherheitshinweise, Warnhinweise, Restrisiken, Wartung
Malgruppe Jeder, der Benutzerhandbücher erstellt Produzent von Maschinen und Maschinenteile
Standard-Typ Typ B (generisch) Typ B (sicherheitsbezogen)
Ergänzungen Kombinierbar mit ISO/IEC 82079-2 und -3, EN 82079-1 Vorgängerausgabe Ergänzungen 82079-1 für den Maschinenbereich
Status im CE-Kontext Geber best Practices aber NICHT KONSUM zur Einhaltung“ Harmonisierter Standard → ergibt VERBRAUCH über Compliance

Kaufen Sie die beiden KOMPLETTEN Standards von Dansk Standard – hier nur die ESSENZ :

 ❶

DS/EN IEC/IEEE 82079-1:2020:
Erstellung von Benutzerhandbüchern (Gebrauchsanweisungen) für Produkte – Teil 1: Grundsätze und allgemeine Anforderungen

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1. Inhalt

1.1 Zweck und Zielgruppe klar spezifiziert?
1.2 Vollständigkeit: Deckt der Text alle notwendigen Funktionen, Prozesse und Voraussetzungen ab?
1.3 Präzision: Sind alle Daten, Maße, Toleranzen, Maßeinheiten und Referenzen korrekt und konsistent?
1.4 Aktualisierung: Version, Revisionsdatum und Änderungsverlauf angegeben?
1.5 Sicherheit und Compliance: Sicherheitshinweise, Warnhinweise, Normen (z. B. ISO/EN) korrekt?

2. Struktur und Navigation

2.1 Struktur: Logische Kapitel: Verwendung, Betrieb, Wartung...?
2.2 Inhaltsverzeichnis: Automatisch generiertes Inhaltsverzeichnis – mit H1, H2, H3?
2.3 Querverweise: Sind die internen Links korrekt und anklickbar (PDF/HTML)?
2.4 Nummerierung – Absätze, Abbildungen: Konsistent und maschinenlesbar?
2.5 Modulare Aufteilung: Die Informationen sind in wiederverwendbare „Themen“ unterteilt – absolut zentral für Single-Source-Publishing)?

3. Abbildungen und grafische Elemente

3.1 Relevanz: Unterstützt jede Abbildung den Text und fügt sie einen Mehrwert hinzu?
3.2 Qualität: Hohe Auflösung, korrektes Farbprofil, keine Pixelbildung?
3.3 Klarheit: Beschriftungen gut lesbar, skalierbar (wenn möglich SVG/Vektor)?
3.4 Konsistenz: Einheitlicher Stil (Linienstärke, Farben, Schriftarten)?
3.5 Standort: Abbildungen in der Nähe des zugehörigen Textes und mit Bildunterschriften?
3.6 Zugänglichkeit: Alle Text- (für Web/PDF) und Kontrastanforderungen erfüllt?

4. Sprache und Terminologie

4.1 Klarheit: Kurze, präzise Sätze, aktive Sprache?
4.2 Terminologie: Einheitliche Verwendung von Fachbegriffen, mit Glossar/Glossar?
4.3 Sprachstandard: Korrekte Grammatik und Zeichensetzung, Stilrichtlinien (z. B. britisches Englisch)?
4.4 Übersetzungsfreundlich: Keine Redewendungen, lange Sätze, Variablen/Konstanten, richtig?
4.5 Ton: Neutral, lehrreich und ohne Marketing-Jargon?

5. Gestaltung und Veröffentlichung

5.1 Vorlage: Entspricht das Dokument dem offiziellen Layout der Organisation (Logo, Farben, Typografie)?
5.2 Reaktionsfähigkeit/Drucken: Funktioniert auf Bildschirm, Tablet und Druck?
5.3 Metadaten/SEO: Titel, Autor, Schlüsselwörter, Beschreibungen korrekt ausgefüllt (relevant für das Web)?
5.4 Versionskontrolle: Dateiname, Versionsnummer und ggf. Git/PLM-Link registriert?

6. Qualitätssicherung

6.1 Peer-Review: Hat ein anderer Fachmann eine technische und sprachliche Überprüfung durchgeführt?
6.2 Benutzertests: Wurde die Anleitung von einer repräsentativen Benutzergruppe getestet?
6.3 Fehlerbehandlung: Gibt es einen Plan für Wartung und Updates nach der Veröffentlichung?

Mehr dazu können Sie hier lesen.

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 (I.e.


DS/EN ISO 20607:2019:
Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Anforderungen

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Diese Norm ist eine EMPFEHLUNG, wenn Sie gemäß der Maschinenrichtlinie ab dem 20. Januar 2027 eine CE-Kennzeichnung benötigen .


CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie – die 5 grundlegenden Schritte

1. Geltungsbereich

1.1 Zweck: Anforderungen an sicherheitsrelevante Teile der Bedienungsanleitung
1.2 Erweiterung der ISO 12100:2010, Abschnitt 6.4.5
1.3 Deckt den gesamten Maschinenlebenszyklus ab

2. Normative Verweisungen
2.1 ISO 12100:2010 – Sicherheit von Maschinen

3. Begriffe und Definitionen
3.1 „Betriebsanleitung“ – Sicherheitsbezogene Benutzeranleitung
3.2 „Integrator“ – verantwortlich für die gesamte Sicherheitsstrategie
3.3 „Risikominderungsmaßnahme“ – Maßnahme zur Risikominderung
3.4 „Gefährdeter Benutzer“ – Benutzer mit besonderen Risikofaktoren

4. Allgemeine Informationen
4.1 Zweck: Gewährleistung einer sicheren Nutzung, einschließlich eines vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauchs
4.2 Zielgruppe: Betreiber, Service, Reinigung etc.
4.3 Sprache und Ausdruck: Konsistenz, aktive Form, klare Einheiten
4.4 Präsentation: ein oder mehrere Dokumente, unterteilt nach Lebenszyklus
4.5 Informationen von Komponenten-/Systemlieferanten
4.6 Lesbarkeit: Text und Symbole müssen klar sein
4.7 Warn- und Gefahrensymbole: Klare Signalwörter und Konsequenzen
4.8 Strukturierung: Schneller Zugriff auf Gefahreninformationen
4.9 Beschreibung der Schutzeinrichtungen und Signalanlagen
4.10 IT-Sicherheitsaspekte, sofern relevant

5. Inhalt und Struktur
5.1 Inhaltsverzeichnis
5.2 Betriebshinweise: Start, Stopp, Notfälle, Fehlermeldungen
5.3 Wartung und Inspektion
5.4 Zeichnungen und Ersatzteillisten
5.5 Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

6. Warnhinweise
6.1 Signalwörter: GEFAHR, WARNUNG, VORSICHT
6.2 Formulierung: klarer Text, keine Mehrdeutigkeiten

7. Veröffentlichung
7.1 Lieferung wie vereinbart (Papier, digital etc.)
7.2 Mehrsprachige Versionen nach Bedarf

 

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Ein Produkt kann unter mehrere EU-Richtlinien oder -Verordnungen fallen . Sie müssen daher alle Anforderungen erfüllen, bevor Sie das CE-Zeichen anbringen dürfen.

Nachfolgend beschränken wir uns auf die Kennzeichnung gemäß Maschinenrichtlinie:

1. Lesen Sie die Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung
a) Zur Klarstellung: Ist die Maschine abgedeckt durch Maschinenrichtlinie 2006/42/EG? 
b) Weitere relevante Richtlinien abbilden:
EMV, Niederspannung, ATEX).
c) Wählen Sie harmonisierte Normen als Konformitätsnachweis.

2. Risikobewertung durchführen
a)
anwenden EN ISO 12100.
b) Bestimmen Sie die Grenzen der Maschine.
c) Gefahren erkennen.
d) Risiken bewerten und reduzieren.
e) Verbleibende Risiken und Warnungen dokumentieren,
Das Ergebnis ist die Grundlage für: Sicherheitsdesign, Gebrauchsanweisungen und CE-Dokumentation.

3. Bauausführung mit implementierter Risikominderung
a) Wenden Sie inhärent sichere Designlösungen an.
b) Versehen Sie die Struktur mit: Technischer Schutzausrüstung, Abschirmung, Not-Aus, Verriegelungen.
c) Wie beschrieben in EN ISO 12100 und DS/EN ISO 20607: Versehen Sie die Maschine mit Benutzerinformationen und Warnungen:
d) Wie beschrieben in EN ISO 13849-1/-2 (PL) oder IEC 62061 (SIL): Überprüfen und validieren Sie gemäß den relevanten Normen.

4. Gebrauchsanweisung vorbereiten
a)
anwenden DS/EN ISO 20607:2019
b) Auf die Marketingsprache der Maschine:
Bereiten Sie die ABSCHNITTE vor: Zweck, Zielgruppe, Sicherheitsinformationen (Restrisiken, Notfallmaßnahmen), Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung/Service, Fehlerbehebung und Entsorgung.

Hinweis! Die Gebrauchsanweisung muss in die technischen Unterlagen aufgenommen und vor der CE-Kennzeichnung fertiggestellt sein.

5. CE-Kennzeichnung
a) Durchdacht EU-Konformitätserklärung mit Bezug auf die Maschinenrichtlinie/-verordnung und die verwendeten Normen.
b) Saml Technisches Dossier: Risikobewertung, Zeichnungen, Berechnungen, Testprotokolle und Gebrauchsanweisungen.
c) Anwenden CE-Kennzeichnung.
d)
Geschäft das Dossier seit mindestens 10 Jahren nach der letzten produzierten Einheit.